Laut Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, dürfen folgende Tätigkeiten von unseren Pflegerinnen durchgeführt werden:
Einfache Betreuungstätigkeiten
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Unterstützung bei der Lebensführung
- Gesellschafterfunktion
- Führung des Haushaltsbuches
- Praktische Vorbereitung auf Ortswechsel, Urlaub, Krankenhausauftenthalte, etc.
Wenn nötig
- Unterstützung bei der oralen Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme sowie bei der Arzneimittelaufnahme.
- Unterstützung bei der Körperpflege.
- Unterstützung beim An- und Auskleiden.
- Unterstützung bei der Benützung von Toilette oder
Leibstuhl einschließlich Hilfestellung beim Wechsel
von Inkontinenzprodukten. - Unterstützung beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen und Gehen, Transfer
Darüber hinausgehende Tätigkeiten wie z.B. Gartenarbeiten und Tierbetreuung können nicht übernommen werden bzw. müssen gesondert vereinbart und vergolten werden.